Ehrenkodex SADV

  1. Adressbücher und elektronische Datenbanken sind Nachschlagewerke mit nach bestimmten Suchkriterien geordneten Adressdaten zu natürlichen und juristischen Personen. Sie sind sowohl Informationsquellen als auch Werbeträger. Dazu gehören
    −    Internationale Adressverzeichnisse
    −    Nationale, regionale und lokale Adress- und Telefonverzeichnisse
    −    Branchenverzeichnisse und -datenbanken
    −    Informationsdatenbanken wie Städteführer, Messe-Kataloge, Gewerbeverzeichnisse, usw.
  2. Über die eigene Firma sowie die Produkte und Dienstleistungen werden nur zutreffende, nicht irreführende Angaben gemacht. Verwechslungen mit fremden Produkten oder Leistungen sind
    zu verhindern.
  3. Die in den Adressbüchern und Datenbanken enthaltenen Adressen und Informationen werden mit grösster Sorgfalt auf den aktuellen Stand gebracht.
  4. Die Adressbücher in gedruckter Form sind mit dem aktuellen SADV-Gütesiegel, das für Seriosität bürgt, deutlich gekennzeichnet. Das Jahr des Erscheinens und/oder die Nummer der Ausgabe sind auf der Titelseite aussen vermerkt. Die Angaben im Impressum (Telefonnummer und Domizil-Adresse) gestatten jederzeit telefonische und schriftliche Kontaktnahme mit dem Verlag.
  5. Elektronische Datenbanken sind ebenfalls mit dem aktuellen SADV-Gütesiegel, das für Seriosität bürgt, deutlich gekennzeichnet. Die Angaben im Impressum (E-Mail und Domiziladresse) gestatten jederzeit Kontaktnahme mit dem Verlag.
  6. Das aktuelle SADV-Gütesiegel wird auf alle Auftragsbestätigungen und/oder Rechnungen aufgedruckt (Einschränkung: Je nach technischen Möglichkeiten/Aufwand sind Ausnahmen zulässig).
  7. Für die Werbung werden keine fremden Text- oder Inseratausschnitte verwendet, die zu Verwechslungen führen könnten.
  8. Auf den Bestellscheinen sind Gegenstand, Umfang und Platzierung ersichtlich und die Kosten der Aufträge sowie der Gerichtsstand deutlich hervorgehoben. Der Kunde erhält eine Kopie. Es werden keine Offert-Rechnungen ohne vorgängig erteilten Auftrag versandt. Telefonisch erhaltene Aufträge werden schriftlich und unter Angabe der vertragsrelevanten Punkte bestätigt. Redaktionelle Umfragen in Verbindung mit Insertionsaufträgen haben bestellungsmässig getrennt zu laufen.
  9. Regelungen zum Vertragsrücktritt sind deutlich zu deklarieren. Nach Ablauf der so geregelten Frist kann bei einem Vertragsrücktritt Schadloshaltung/Konventionalstrafe geltend gemacht werden. Der Betrag soll sich aus dem effektiven Aufwand sowie eines angemessenen Anteils am entgangenen Gewinn zusammensetzen. Können sich die beiden Parteien nicht einigen, so kann der SADV als Schlichtungsstelle im Sinne einer Mediation kostenlos hinzugezogen werden.
  10. Machen Mitglieder bezüglich ihrer Publikation am Markt Angaben zu den Themen „Reichweite“, „Auflage“ oder ähnlichem, so ist klar zu deklarieren, mit welcher Methode und von welcher Stelle die Zahlen erhoben worden sind („Quelle: …“). Eigene Erhebungen sind klar als solche zu
    bezeichnen. Der Verband empfiehlt die Zählmethoden Wemf/SW bez. Wemf/NetMetrix.
  11. Die ausgewiesene Verbreitung der Printauflagen wird eingehalten.